Anträge und Anfragen zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften am 27.09.2016

Anträge und Anfragen zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften am 27.09.2016

Sehr geehrter Herr Damblon,
die Ratsfraktion Unabhängige Wählergemeinschaft Mehr-Meerbusch stellt folgende
Anträge und Anfragen:


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1. Es wird beantragt, die Bezirksregierung Düsseldorf anzuschreiben, mit dem Hinweis, dass der Rat der Stadt Meerbusch beschlossen hat, die ursprünglich in Meerbusch für den Bereich Strümp vorgesehene ASB-Fläche zu streichen.
2. Es wird beantragt, die Bezirksregierung Düsseldorf anschreiben, mit der Bitte die Grundstücksflächen östlich des Mönkesweges bis zum Meerbuscher Wald, hier von der Haltestelle Bovert bis Strümp, im künftigen GEP 2025 als Wald auszuweisen.
3. Es wird angefragt, welche Ausgleichsflächen in welchem Umfang im Zeitraum von 1995 bis 2013 geschaffen wurden?
4. Es wird angefragt, welche Ausgleichsflächen in Zukunft, hier in welchem Umfang und wo, geschaffen werden sollen?
Begründung:
1. Antrag
Es wird beantragt, die Bezirksregierung Düsseldorf anzuschreiben, mit dem Hinweis, dass der Rat der Stadt Meerbusch beschlossen hat, die ursprünglich in Meerbusch für den Bereich Strümp vorgesehene ASB-Fläche zu streichen.
Die CDU Fraktion und die FDP/FW Fraktion des Regionalrates Düsseldorf haben die Bezirksregierung Düsseldorf mit Schreiben vom 08.06.2016 im Rahmen der Durchführung des zweiten Beteiligungsverfahrens eine Reihe von Abänderungen beantragt.
Insbesondere heißt es am Ende des Schreibens unter 7. wie folgt:
„7. ASB-Darstellungen im Bereich Meerbusch-Strümp
Die ursprünglich in Meerbusch für den Bereich Strümp vorgesehene ASB-Fläche ist als solche in den Regionalplan aufzunehmen.“
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Der Rat der Stadt Meerbusch hat entschieden, dass die vorgenannte Fläche nicht als ASB-Fläche im neuen Regionalplan aufgenommen werden soll.
Diese Beschlusslage sollte der Bezirksregierung Düsseldorf im Hinblick auf den Antrag im Schreiben vom 08.06.2016 schriftlich mitgeteilt werden.
2. Antrag
Es wird beantragt, die Bezirksregierung Düsseldorf anschreiben, mit der Bitte, die Grundstücksflächen östlich des Mönkesweges bis zum Meerbuscher Wald, hier von der Haltestelle Bovert bis Strümp, im künftigen GEP 2025 als Wald auszuweisen.
Zu den Zielen des Freiraumschutzes und der Freiraumentwicklung im künftigen GEP 2025 heißt es unter Kapitel 4.3 Wald wie folgt:
„Kapitel 4.3 Wald
In den waldarmen Gebieten gemäß Grundsatz 7.3-3 LEP sollen
 ………………
 für die Waldvermehrung insbesondere Flächen vorgesehen werden, die in direkter räumlicher Zuordnung zur vorhandenen Waldflächen oder im Regionalplan dargestellten Waldbereich liegen.“
Der Waldanteil des Stadtgebietes der Stadt Meerbusch liegt bei 8,2 %. Dies bedeutet, dass die Stadt Meerbusch als waldarm gilt. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, warum die Stadt Meerbusch keine Waldflächen im künftigen GEP 2025 ausweisen will. Insbesondere sollen nach den Zielvorgaben des GEP 2025 Flächen vorgesehen werden, die in direkter räumlicher Zuordnung zu vorhandenen Waldflächen liegen.
Im Rahmen des 2. Beteiligungsverfahrens könnten noch zusätzliche Waldflächen im künftigen GEP 2025 aufgenommen werden.
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3. Anfrage
Es wird angefragt, welche Ausgleichsflächen in welchem Umfang im Zeitraum von 1995 bis 2013 geschaffen wurden?
Im Zeitraum von 1995 bis 2013 erhöhte sich die Siedlungsfläche ohne Verkehrsfläche von 1.264 ha auf 1.497 ha, hier um 3,6 %, auf 23,2 % der Gesamtfläche.
Die Verkehrsfläche erhöhte sich von 471 ha auf 578 ha, hier um 1,7 %, auf 9 % der Gesamtfläche.
Schließlich verringerte sich der Freiraum von 4.714 ha auf 4.364 ha, hier um 5,3 %, auf 67,8 % der Gesamtfläche.
Somit gingen in 18 Jahren insgesamt
340 ha
durch Siedlungs- und Straßenbau verloren. Umgerechnet sind dies ca. 19 ha pro Jahr.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Ausgleichsflächen in welchem Umfang für die zersiedelte Landschaft geschaffen worden sind.
4. Anfrage
Es wird angefragt, welche Ausgleichsflächen in Zukunft, hier in welchem Umfang und wo, geschaffen werden sollen?
Nach den Zielen der Stadt Meerbusch sollen ein großes interkommunales Gewerbegebiet, hier ca. 70 ha, diverse Wohngebiete, Straßenprojekte etc. in der Zukunft entwickelt werden.
Es stellt sich die Frage, welche Ausgleichsflächen wo entstehen sollen. Ist die Stadt Meerbusch Eigentümer dieser Ausgleichsflächen?
Vorsorglich sollte ein Ausgleichsflächenkonzept erarbeitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Heinrich P. Weyen Daniela Glasmacher
Ratsmitglied Ratsmitglied


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