Anfrage zur Bebauung von Reihenhäusern in Lank und Osterath zu Top 3 und Top 4 der Ratssitzung am 28.4.2016
Sehr geehrte Frau Mielke -Westerlage,
Anfrage zur Bebauung von Reihenhäusern in Lank und Osterath zu Top 3 und Top 4 der Ratssitzung am 28.4.2016
Die Errichtung von Unterkünften von Flüchtlingen sollte aufgrund der aktuellen Entwicklungen der Flüchtlingsaufnahme noch einmal reflektiert werden.
Aufgrund der finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt wäre zu prüfen, ob eine Veräußerung der Grundstücke mit anschließender Anmietung, zu den Konditionen des sozialen Wohnungsbau eine lukrativere Gestaltungsvariante wäre.
Das dieses Modell nicht nur für Geschosswohnungsbauten und Wohnungsgenossenschaften , sondern auch für Reihenhausbebauung in Frage kommt, zeigt u.a. ein Bericht aus Oberfranken , Gemeinde Eckental.
Hier wurden im Juli 2015 sechs doppelstöckige Reihenhäuser gebaut für ingesamt 60 Asylbewerber. ( Bauherr Investor Markus Gildner) Aus dem Bericht der BR 24 : “ Bauherr Markus Gildner hatte mit der Regierung Mittelfranken einen Vertrag geschlossen, die Häuser für 10 Jahre als Flüchtlingsunterkünfte zur Verfügung zu stellen, danach sollten sie als Wohnhäuser vermietet werden.“
Mit Blick auf die Haushaltslage würden wir es begrüßen, wenn für die geplanten Bauprojekte ein Investor gesucht würde. Außerdem bitten wir um einen Kostenvergleich Holzrahmenbau u.ä. zu den Reihenhäusern , im Einzelnen: -Marktpreise der einzelnen Grundstücksflächen – Kosten der Erstellung der unterschiedlichen Bauten ( Reihenhäuser, zeitlich begrenzte Bauten , etc.).
– Finanzierungskosten ( Zinsen, Tilgung, allgemeine Kosten)
– laufende Kosten der Unterbringungen ohne Finanzierungskosten ( übliche Nebenkosten, Instandhaltung, Betreuung etc.)
– Reihenhausbebauung: in anderen Kommunen wird ein Haus als “ welcome Center“und Hausmeistersitz umfunktioniert, wie ist in Lank , Osterath und Strümp das Konzept? Welche Kosten werden hier kalkuliert?
– Welche Zuschüsse ( Förderwege) werden für das jeweiligen Projekte beantragt: Unterstützung des Bundes, des Landes ( wie das Landesförderungsprogramm “ Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge“)
– Welche Verkaufserlöse werden für die Reihenhäuser geschätzt?
– Mit welchen Sanierungskosten der Reihenhäuser bzw. Aufwendungen für Standardverbesserungen ( zwecks Veräußerbarkeit) werden kalkuliert?
Die UWG hält eine detailliertere Übersicht ( Finanzplan) in Bezug auf sämtliche Maßnahmen für erforderlich, um die zukünftige finanzielle Belastung der Stadt Meerbusch und der Steuerzahler zumindest annähernd überschauen zu können.
Nicht auszuschließen sind schließlich wesentliche Änderungen in unserer Finanzpolitik über die nächsten Jahre. Aufgrund der Überlegungen, ggf. viele Einzelpersonen aus verschiedenen Herkunfts- Ländern auf engem Raum in Reihenhäuser mit wenig Privatsphäre unterzubringen, wäre sicherlich auch angebracht, über kleine Wohneinheiten nachzudenken. Kleine Wohneinheiten
könnten später an Menschen die diese Wohnflächen benötigen, vermietet werden .
Gerade am Standort “ Alter Teich “ gelangen Senioren schnell in den Ortskern. An diversen Standorten könnte man auch nach altem Vorbild verklinkerte, hufeisenförmige Wohnanlagen schaffen, mit Unterbringungsmöglichkeiten für persönliche Gegenstände ( Fahrräder, Spielzeug) und einem schönen Innenhof , als Aufenthaltsmöglichkeit und Begegnungsstätte.
Die Schaffung von Appartments und kleinen Wohneinheiten wäre eine sinnvolle Unterbringung für Einzelpersonen und Familien , jetzt und zukünftig.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Glasmacher H.P. Weyen
UWG Meerbusch
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