Anträge zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften am 05.04.2016

Anträge zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften am 05.04.2016

Sehr geehrter Herr Damblon,
die Ratsfraktion Unabhängige Wählergemeinschaft Mehr-Meerbusch stellt folgende


Anträge:
2
1. Es wird beantragt, den Tagesordnungspunkt TOP 18.1 hinter TOP 2 vorzuverlegen.
2. Es wird beantragt, den Tagesordnungspunkt TOP 8 vor TOP 3 vorzuverlegen.
Begründung:
1. Antrag
Es wird beantragt, den Tagesordnungspunkt TOP 18.1 hinter TOP 2 vorzuverlegen.
Um eine sachgerechte Entscheidung hinsichtlich der Tagesordnungspunkte ab TOP 3 treffen zu können, ist eine Stellungnahme der Verwaltung notwendig.
2. Antrag
Es wird beantragt, den Tagesordnungspunkt TOP 8 vor TOP 3 vorzuverlegen.
Um eine gleichmäßige, insbesondere dezentrale und kleinteilige, Verteilung der Flüchtlinge auf alle Stadteile zu erreichen, dürfen keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden, hier Verabschiedung der Tagesordnungspunkte ab TOP 3 bis TOP 7.
Nach Mitteilung der Stadt Meerbusch werden in Büderich auf dem alten Bauhof und dem Grundstück neben dem Hallenbad Sozialwohnungen entstehen. Dies beantwortet aber nicht die Frage der gleichmäßigen und kleinteiligen Verteilung der Flüchtlinge auf alle Stadtteile.
Es werden hier Äpfel mit Birnen verglichen!
Die Schaffung von Sozialwohnungen ergibt sich aus dem Beschluss des Rates, auf städtischen Grundstücken mindesten 30 % der Wohnungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus zu errichten.
3
Auf der Insterburger Straße werden von der GVG 2 Mehrfamilienhäuser im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus gebaut, wobei ein Objekt von der Stadt Meerbusch für 150 Flüchtlinge angemietet wird.
Auf dem alten Bauhof sollen 120 Sozialwohnungen entstehen. Nach dem Willen der Stadt Meerbusch sollen anerkannte Flüchtlinge dort Wohnungen finden. Zunächst ist festzustellen, dass anerkennte Asylbewerber ihren Aufenthalt frei wählen können. Darüber hinaus kann ein Eigentümer, der Wohnungen mit Sozialbindung vermietet, sich den Mieter selbst aussuchen. Es besteht keine Verpflichtung zum Abschluss eines Mietvertrages nur weil der Mietinteressent in Besitz eines Wohnberechtigungsscheines ist. Dies müsste auch der Stadt Meerbusch bekannt sein.
Die Stadt Meerbusch könnte aber zumindest ein Teil der Sozialwohnungen als Unterkünfte für Flüchtlinge anmieten. Dies müsste in der Ausschreibung mit berücksichtigt werden.
Darüber hinaus plant die Stadt Meerbusch auf dem Grundstück neben dem Hallenbad den Bau von Sozialwohnungen.
In Osterath sollen unmittelbar an die zukünftigen Grundschulen, hier ehemalige Hauptschule, 19 Reihenhäuer für Flüchtlinge gebaut werden.
Statt sozialem Wohnungsbau in Mehrfamilienhäusern könnte man sich auf dem städtischen Grundstück neben dem Hallenbad auch Reihenhäuser für Flüchtlinge vorstellen.
Sollte das Grundstück „alter Bauhof“ ohne eine rechtliche Absicherung für Flüchtlinge zum Verkauf angeboten werden, werden in Zukunft keinerlei Flächen im Stadtteil Büderich für Flüchtlinge zur Verfügung stehen.
Es sollte auch bedacht werden, dass eine Bebauung des Kalverdonkswegs bzw. des alten Teichs möglicherweise aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen ausscheidet.
Auch können die rückläufigen Flüchtlingszahlen wieder hochschnellen.
Mit freundlichen Grüßen
Heinrich P. Weyen Daniela Glasmacher
Ratsmitglied Ratsmitglied


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