Anträge zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 03.11.2016
Sehr geehrter Herr Jürgens,
die Ratsfraktion Unabhängige Wählergemeinschaft Mehr-Meerbusch stellt folgende
Anträge:
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1. Die Stadt Meerbusch fordert die Flughafen Düsseldorf GmbH auf, unverzüglich eine weitere Lärm-Messstelle in Büderich im Bereich Necklenbroicherstrasse/Kanzlei aufzustellen, um den Lärmanstieg der im Flachstartverfahren über Meerbusch-Büderich fliegenden Flugzeuge der deutschen Fluglinien fest zu stellen. Entweder a. durch einen 4-wöchigen Stop des Flachstartverfahrens, um die Messungen mit Steilstartverfahren zu protokollieren, um dann in weiteren 4 Wochen diese mit den Werten des Flachstartverfahren vergleichen zu können. oder b. durch einen 6-8 wöchigen Vergleich der Flachstarts-Lärmwerte der deutschen Fluggesellschaften (DLH, AirBerlin) mit den Steilstart-Lärmwerten der anderen Fluggesellschaften. 2. Die Stadt Meerbusch fordert den Flughafen auf, nachzuweisen, dass durch das praktizierte Flachstartverfahren der deutschen Airlines nicht mehr toxische Stoffe in Meerbusch „am Boden“ landen, als mit dem Steilstartverfahren. Begründung: 1. Antrag Die Stadt Meerbusch fordert die Flughafen Düsseldorf GmbH auf, unverzüglich eine weitere Lärm-Messstelle in Büderich im Bereich Necklenbroicherstrasse/Kanzlei aufzustellen, um den Lärmanstieg der im Flachstarverfahren über Meerbusch-Büderich fliegenden Flugzeuge der deutschen Fluglinien fest zu stellen. Entweder a. durch einen 4-wöchigen Stop des Flachstartverfahrens, um die Messungen mit Steilstartverfahren zu protokollieren, um dann in weiteren 4 Wochen diese mit den Werten des Flachstartverfahren vergleichen zu können.
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oder b. durch einen 6-8 wöchigen Vergleich der Flachstarts-Lärmwerte der deutschen Fluggesellschaften (DLH, AirBerlin) mit den Steilstart-Lärmwerten der anderen Fluggesellschaften. Die bereits seit längerer Zeit durchgeführten Flachstarts der deutschen Fluglinien mit wesentlich niedrigeren (ca. 200 m plus) Überflughöhen über den Ortsteien Büderich und Lank, haben bei einem großen Teil der Bevölkerung starken Unmut über den „gehörten/gefühlten“ Lärmanstieg hervorgerufen. Die im Februar 2014 besprochene Thematik „mehr Lärm durch Flachstart“ hatte keinerlei validen Daten zu dem tatsächlichen Lärmaufkommen in Büderich hinter der Messstelle 02 – dies sollte unbedingt geändert werden; u.a. basierten die Daten aus Lank auf Messungen der „alten“ Messstelle. Wichtig hierbei ist die Registrierung der individuellen Lärmereignisse (Einzelschallwert) und nicht der vom Flughafen immer wieder verwendeten, für das individuelle Lärmereignis unbrauchbaren „äquivalente Dauerschallpegel“. Es interessiert niemanden der Durchschnittsschall, sondern speziell die Lärmspitzen sind zu betrachten! Im Umfeld des Frankfurter-Flughafen wurden solche Messstellen, in privater Initiative, eingerichtet und haben einen deutlich erhöhten Lärmwert erbracht. Verglichen wurden dabei gleiche Flugzeugmuster ausländischer Fluglinien (die, erstaunlich genug, kein Flachstartverfahren anwenden) mit denen deutscher Fluggesellschaften. Von den Fluggesellschaften, besonders der Lufthansa (DLH), wird immer vom „Cut-Back“ gesprochen. Dies suggeriert doch, dass die Triebwerksleistung im Steigsegment im Gegensatz zu früher reduziert wäre. Diese Reduzierung der Startleistung wurde schon seit Beginn der Verkehrsfliegerei praktiziert.
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Geändert wurde bei dem Flachstartverfahren „neu“ – jetzt eben „Cutback-Verfahren“ genannt, die „Acc-Alt“, d.h. die Höhe, ab der die identische Triebwerksleistung in Geschwindigkeitsaufbau statt in Höhengewinn geändert wurde. Diese Absenkung der Cut-Back-Höhe und somit der Acc-Height bedeutet für Büderich und Lank einen um ca. 120 – 140 m tieferen Überflug. Das ergibt unterhalb des Flugverlaufs ca. 2 – 2,5 dB(A) mehr Lärm! Bis zu einem Seitenabstand von ~ 1,5 km egalisiert sich das. Wenn in diesem Zusammenhang aber immer davon gesprochen wird, „keine neuen Betroffenheiten“ zu schaffen, ist das irreführend. Bei dem früher von allen Airlines genutzten Steilstartverfahren gab es eine feststehende „Betroffenheit“, sprich Lärm in bestimmtem Ausmaß. Hiervon abhängig waren u.a. die Berechnungen für den Anspruch auf Fensterisolierungen. Das Flachstartverfahren schafft nun überproportionale „Betroffenheit“ bei den direkt unter der Abfluglinie liegenden Bürgern – also bei denen, die ohnehin schon die höchste Belastung hatten. Neue Betroffenheiten können bei einer Rückkehr zum Steilstart nicht entstehen. 2. Antrag Die Stadt Meerbusch fordert den Flughafen auf, nachzuweisen, dass durch das praktizierte Flachstartverfahren der deutschen Airlines nicht mehr toxische Stoffe in Meerbusch „am Boden“ landen, als mit dem Steilstartverfahren. Allgemein bekannt ist der große Anteil des Flugbetriebs am Ausstoß von umweltschädlichem Kohlendioxid (CO²). Daneben werden aber auch andere toxische Schadstoffe – insbesondere beim Start – an die Umwelt „abgegeben“.
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In erster Linie handelt es sich um Stickoxide und auch um Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe sowie Feinpartikel/Rußteilchen. Derzeit wird über den „Ultra-Feinstaub“ gesprochen, der gemessen werden sollte. Bisher haben der Flughafen und die Fluggesellschaften immer betont, die Umweltbelastung und Gesundheitsgefährdung sei minimal, da diese Stoffe in den höheren Höhen verteilt werden. Was geschieht nun, wo die Flugzeuge in noch niedrigeren Höhen über unserer Stadt diese Schadstoffe abgeben – wie wirkt sich das auf die Gesundheit der Bevölkerung aus? Meerbusch sollte sich anderen Gemeinden anschließen und vehement das Flachstartverfahren ablehnen – alleine schon aus den gesundheitlichen Aspekten und dem unnötigen Lärm.
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Keiser Heinrich P. Weyen
Sachkundiger Bürger Ratsmitglied
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