Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften

Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften

zu TOP 4:2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 A in Meerbusch-Osterath

Sehr geehrter Herr Damblon,

die Ratsfraktion Unabhängige Wählergemeinschaft Mehr-Meerbusch stellt folgenden

Antrag

zu TOP 4, hier 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67A In Meerbusch-Osterath, Neusser Feldweg/ Dörperweg:

Die alten großen Bäume auf der überplanten öffentlichen Grünfläche und dem evangelischen Kindergarten zu erhalten.

Begründung:

Zahlreiche Bürger haben Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 76 A vorgebracht, insbesondere hinsichtlich der öffentlichen Grünfläche und zum Maß der baulichen Nutzung. Alle Anregungen wurden zurückgewiesen bis auf eine Anregung, hier die Einfriedung entlang der überplanten öffentlichen Grünfläche durch eine grüne Hecke festzusetzen. Offensichtlich ist dies der einzige ökologische Ausgleich für den Verlust der öffentlichen Grünfläche. Damit stellt sich die Stadt Meerbusch selbst ein Armutszeugnis aus, die sich selbst gerne als „Stadt im Grünen“ bezeichnet.
Der alte Baumbestand auf der öffentlichen Grünfläche und dem evangelischen Kindergarten wird in keinster Weise berücksichtigt und erscheint nicht schützenswert.
Mittelpunkt und entscheidendes Kriterium ist die Ausschöpfung der Bebauungsmöglichkeiten durch den Bauherrn.
Der Vorbesitzer hatte am Dörperweg noch Doppelhaushälften im Einvernehmen mit der Stadt Meerbusch geplant. Nach Veräußerung an den jetzigen Bauherren wird nunmehr ein ca. 36 m langes und ca. 14 m tiefes zweigeschossiges Gebäude mit Staffelgeschoss, hier faktisch ein massives dreigeschossiges Mehrfamilienhaus, geplant.
Da dies offensichtlich nicht ausreicht, wird zu allem Überfluss diese Art der Bebauung, hier maximale Ausschöpfung der Bebauungsmöglichkeiten, auf der öffentlichen Grünfläche und dem Grundstück des evangelischen Kindergartens fortgesetzt. Dort sollen acht Doppelhaushälften mit ca. 6 m tiefen Gärten entstehen. Wenn man bei dieser Tiefe des Gartens eine ca. 3 m breite Terrasse sowie die festgesetzte grüne Hecke in einer Breite von 0,5 m in Abzug bringt, verbleibt noch ein 2,50 m breiter Garten. Ein derartiger Kleingarten, hier nicht größer als Vorgärten bei älteren Häusern, dürfte für das Spielen und Rumtoben der eigenen Kinder bzw. Enkelkinder nicht geeignet sein.

Selbst wenn man eine öffentliche Grünfläche aufgibt und somit privatisiert, sollte versucht werden, dass Grün und den alten Baumbestand zu erhalten. Deshalb ist es völlig ausreichend, nicht acht, sondern nur vier Doppelhaushälften zu planen. Die öffentliche Grünfläche würde faktisch in private Gärten umgewandelt.
Vor dem Hintergrund, dass man dem Bauherrn schon bei der Bebauung des Grundstückes am Dörperweg weit entgegengekommen ist, sollte bei der Bebauung der öffentlichen Grünfläche und dem öffentlichen Kindergarten ein Ausgleich erfolgen, hier Erhaltung des Grüns und des alten Baumbestandes.
Im Übrigen hätte man noch Platz, die dort aufgestellten Glas- und Papiercontainer wegen der andauernden Lärmbelästigungen unter der Erde zu versenken.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Glasmacher Andreas Brauer
Ratsmitglied Sachkundiger Bürger


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