UWG fordert zusätzliche Fluglärmmessstelle für Büderich

UWG fordert zusätzliche Fluglärmmessstelle für Büderich

die UWG/Freie Wähler stellt für die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 4.2.2020 den folgenden Antrag:

– Die Stadt Meerbusch beantragt beim Flughafen-Düsseldorf die feste Installation einer zweiten Fluglärm-Messstelle im Ortsteil Büderich, ca. in Höhe des Ortskerns (Kirche St. Mauritius).

Begründung:
In der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss am 5.11.2019 wurde die Bürgermeisterin durch mehrheitlichen Beschluss beauftragt, in der Fluglärmkommission der
„Einführung des Flugverfahrens RNP 1 auf der Abflugstrecke MODRU“ zuzustimmen. In der Beschlussvorlage hierzu wurde darauf hingewiesen, dass durch Änderungen u.a. des Steiggradienten beim Start, die Maschinen mit Flugverfahren RNP 1 früher den cutback bei 1000 ft erreichen und dann flach über Büderich weiter fliegen, um Geschwindigkeit aufzubauen.
Nebeneffekt sei, dass beim aufgeführten Beispiel eines A 320, ein erhöhter Maximalpegel von plus 0,7 dB(A) entstehe. Weitere Daten anderer Flugzeugtypen wurden nicht vorgelegt.

In der Vergangenheit haben wir bereits mehrfach die Erfahrung machen müssen, dass Angaben des Flughafen, der Airlines und der DFS letztlich zu anderen Ergebnissen als zunächst
behauptet führten. Hier sei nur an die unglückliche Diskussion in der Konsensrunde bzgl. des Flach- und Steilstarts erinnert. Dabei wurde von Seiten der o.g. nie wirklich vom Steilstart
(NADP 1) gesprochen, sondern ausschließlich von 152 m Höhenunterschied bei Flachstarts mit cut-back 1000 ft bzw.1500 ft. Oder die jüngste Behauptung, der Steilstart könne nicht
empfohlen werden, da es Sicherheitsprobleme gäbe. Diese Behauptungen waren weder in Hamburg noch Frankfurt bekannt. Nun wurde die Empfehlung zum Steilstart (NADP 1) am
5.12.2019 in das AIP/ Luftfahrthandbuch von DUS eingetragen – Sicherheitsbedenken haben sich offensichtlich „in Luft aufgelöst“!?

Die Änderung zum Flach-Startverfahren (NADP 2) Ende der 1990er Jahre und später die Senkung auf cut-back 1000ft haben – insbesondere für Büderich – zu erhöhtem Fluglärm geführt, da bei NADP 1,„Im Bereich 5 – 10 km Entfernung von Startschwelle NADP1 niedrigere

Maximalpegel und Beiträge zum äquivalenten Dauerschallpegel“ erreicht werden (s. DUS Präsentation vom 25.06.2018 FLK). Es stellte sich dann heraus, dass es sich „im Mittel“ um einen über 4 dB(A) höheren Lärmpegel handelt bei NADP 2 (Flachstart).

Wenn nun behauptet wird, die erwartete Steigerung des Lärmpegels liege beim RNP 1 nur bei 0,7 dB(A), sollten wir das für die mit Höchstlärmbelastung betroffenen Einwohner Büderichs
überprüfen können. Die zumutbare Schwelle des Fluglärms für Büderich ist längst übertroffen, nicht zuletzt durch die „Salamitaktik“ von DUS, Airlines und DFS den Lärm „scheibchenweise“
über die Jahre zu erhöhen.

Die Stadt Meerbusch sollte sich uneingeschränkt der Forderung der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) anschließen: „Höchstbelastete dürfen nicht noch höher belastet werden“. Wir beantragen, dass die Stadt Meerbusch den Flughafen Düsseldorf auffordert, eine fest installierte 2. Messstelle im Ortskern von Büderich zu errichten.

Daniela Glasmacher – Fraktionsvorsitzende

Lothar Keiser – Sachkundiger Bürger


Warning: Undefined variable $meta_text in /var/www/vhosts/uwg-fraktion-meerbusch.de/httpdocs/wp-content/themes/uwg/content-single.php on line 49

Warning: Undefined variable $tag_list in /var/www/vhosts/uwg-fraktion-meerbusch.de/httpdocs/wp-content/themes/uwg/content-single.php on line 51

Schreibe einen Kommentar

Das Archiv
Letzten Beiträge
Neueste Kommentare

Sie haben

Vorschläge, etwas in Meerbusch zu machen