UWG und Bund der Steuerzahler wollen die Abschaffung der Strassenbaubeiträge!

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Straßenbaubeitrag aussetzen

Eberhard Kanski vom Bund der Steuerzahler schaute bei der UWG Meerbusch vorbei. Bereits jetzt würden so viele Einsendungen beim Verein eintrudeln, dass die erforderliche Zahl von 66.000 Unterschriften schon im Dezember erreicht werden könnte. Viel, viel früher als erwartet.FOTO: Daniela Glasmacher

Meerbusch. Die UWG Meerbusch geht davon aus, dass der Bund der Steuerzahler mit seiner Volksinitiative zur Abschaffung des Straßenbaubeitrags in NRW erfolgreich sein wird. Daher fordert die Meerbuscher Fraktion, die Stadt möge bereits jetzt schon mögliche Forderungen aussetzen. Von Alexander Ruth
Straßenbaubeitrag aussetzen

Die UWG Meerbusch unterstützt die neue Volksinitiative des Bundes der Steuerzahler zur Abschaffung des Straßenbaubeitrags in NRW. Dabei sollen die Einnahmen, die den Kommunen verloren gehen, vom Land erstattet werden. „Jeder Bürger ist von den Straßenbaubeiträgen betroffen, Eigentümer zahlen als Anlieger, Mieter sind indirekt betroffen, weil Eigentümer die Kosten oft in die Kaltmiete einrechnen“, sagt Daniela Glasmacher von der UWG. Daher hat die Meerbuscher Fraktion jetzt einen Antrag für die nächste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 21. November eingereicht. In diesem fordern sie, dass der „Vollzug der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG (NW) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Meerbusch“ bis zum 31. Dezember 2019 ausgesetzt wird. Die entstehenden Kosten sollen nach Wunsch der UWG im Haushalt 2019 eingeplant werden.

Auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Zahler wie beispielsweise alleinstehende Rentnerinnen und junge Familien würde keine Rücksicht genommen. Damit würden Situationen hervorgerufen, durch die diese in die Existenznot, gar zum Verkauf ihrer Häuser gezwungen werden könnten. „Für die Anwohner fallen zum Teil Beiträge in fünfstelliger Höhe an“, sagt Heinrich Weyen von der UWG. Glasmacher fügt an: „In jeder Kommune entscheiden Kommunalpolitiker über Ausmaß und Standards der Baumaßnahmen, beides wird nach Gutdünken entschieden, sehr oft zum Ärger der Betroffenen oder es gefährdet Existenzen.“

In einigen Bundesländern werden Straßenbaubeiträge nicht mehr erhoben. In Bayern wurden diese rückwirkend zum 1. Januar 2018 durch den dortigen Landtag abgeschafft. Auch bei den Bürgern in NRW wächst der Wunsch, die Straßenbaubeiträge abzuschaffen: Obwohl der Bund der Steuerzahler noch gut ein Jahr Zeit hat, könnte die erforderliche Stimmzahl bei der Unterschriftenaktion von 66.000 Stimmen bereits im Dezember erreicht werden. Erst am 22. Oktober bestätigte das nordrhein-westfälische Innenministerium die Anzeige der Volksinitiative „Straßenbaubeitrag abschaffen“. Das war der Startschuss. In rund zwei Monaten ist das Ziel damit schon erreicht. Eine „wahnsinnige Geschwindigkeit.“ Am vergangenen Freitag informierte Eberhard Kanski vom Bund der Steuerzahler die UWG Meerbusch darüber. „Und da die berechtigte Aussicht auf Erfolg besteht, sollte der Vollzug der Satzung hinsichtlich der Erhebung von Straßenbaubeiträgen auch von der Stadt Meerbusch jetzt ausgesetzt werden“, so Heinrich Weyen. Die UWG Meerbusch hofft bei ihrem Antrag, dass die anderen Meerbuscher Fraktionen diesem zustimmen.

Online sind die Formulare für die Unterschriftenaktion überwww.steuerzahler-nrw.de zu finden. Dort können sich die Bürger die Unterschriftenlisten herunterladen, unterschreiben und dann das Original per Post an den Bund der Steuerzahler NRW schicken. Die UWG wird in Meerbusch die Volksinitiative zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge unterstützen und Unterschriften sammeln, die dem Bund der Steuerzahler übergeben werden. Dazu will sie sich in kommenden Wochen mit Unterschriftenlisten an einem Stand in Meerbuscher Ortsteilen aufstellen. Die genauen Termine werden noch bekannt gegeben.

Die Volksinitiative „Straßenbaubeitrag abschaffen“ (gemäß Artikel 67 Absatz 2 Satz 1 der Landesverfassung) ist ein „halbamtliches“ Verfahren. Es garantiert, dass sich der Landtag mit der Abschaffung der Straßenbaubeiträge befassen muss.

(StadtSpiegel)

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