Anfrage zur Sitzung des Sozialausschusses
am 22. September 2015
zu TOP 4: Maßnahmen und Standorte für die Unterbringung von Flüchtlingen
Sehr geehrter Herr Focken,
die Ratsfraktion Unabhängige Wählergemeinschaft Mehr-Meerbusch stellt folgenden
Anfrage
zu TOP 4, hier Maßnahmen und Standorte für die Unterbringung von Flüchtlingen
Begründung:
Angesichts der Flüchtlingsentwicklung gehen die neuesten Prognosen von über 1.000.000 Asylsuchenden aus. Angesichts dieser Zahlen, des bevorstehenden Winters sowie der Ungewissheit wie sich der Flüchtlingsstrom weiter entwickelt, müssen ausreichende Unterbringungsmöglichkeiten bereitgestellt werden. Die Stadt Meerbusch hat folgende Unterbringungsmöglichkeiten untersucht:
• Anmietung geeigneter Immobilien
• Umnutzung städtischer Immobilien
• Errichtung temporärer Bauten
• Errichtung weiterer Wohnheime
In diesem Zusammenhang wurde hinsichtlich der Anmietung geeigneter Immobilien darauf hingewiesen, dass Vermieter nicht bereit seien, Büroflächen für die Aufnahme von Asylbewerbern zur Verfügung zu stellen, obwohl mehrere tausend Quadratmeter Büroflächen, hier über 8.000 qm, schon jahrelang leer stehen. Das gleiche gilt für Hallen in Gewerbegebieten, die auch schon lange Zeit leer stehen.
Vor diesem Hintergrund sollte geprüft werden, ob es nicht besser ist, diese Flächen käuflich zu erwerben, statt zu versuchen, diese lediglich anzumieten.
Sollten die Verhandlungen mit den Wohnungsgesellschaften erfolglos verlaufen, müsste die Stadt Meerbusch für jede weitere Errichtung von Festbauten mit 100 Plätzen für Asylflüchtlinge mit 2.200.000 € Baukosten rechnen. Hierbei sind die eigenen Grundstücke, die zur Verfügung gestellt werden, noch nicht berücksichtigt.
Eine deutlich günstigere Variante könnte der Erwerb von Gebrauchtimmobilien sein, die schon seit Jahren leer stehen.
Wurde dies in der Vergangenheit schon geprüft und untersucht?
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Glasmacher Josef Gather
Ratsmitglied Sachkundiger Bürger
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