Antrag der UWG für den Bau und Umweltausschuss am 7.11.2018
Antrag: Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass auf gemeindeeigenen Grundstücken und gemeindeeigenen verpachteten Ackerflächen keine glyphosathaltigen Mittel ausgebracht werden. Demzufolge sollen die Pachtverträge von städtischen verpachteten Ackerflächen zum 31.12.2018 gekündigt werden, um das Glyphosatverbot zum festen Bestandteil der neuen Pachtverträge werden zu lassen.
Begründung:
Es besteht dringender Handlungsbedarf, ein Glyphosatverbot schon auf kommunaler Ebene zu etablieren. Bundesweit wurden aus Bau- und Gartenmärkten glyphosathaltige Produkte bereits entfernt und der Trend setzt sich fort. Immer mehr Gemeinden beschließen ein Glyphosatverbot.
Aktuell wiesen Biologen der University Austin of Texas nach, dass Glyphosat die Darmflora von Honigbienen stört und somit eine wichtige Ursache für das weltweite Bienensterben sein könnte (Nachzulesen im renommierten Fachblatt PNAS „Proceedings of the National Academy of Sciences“ und trägt den Namen „ Glyphosate perturbs the gut microbiota of honey bees“).
In der letzten Risikobewertung für Glyphosat wurden solche Effekte nicht berücksichtigt und
Glyphosat als ungefährlich für Bienen eingestuft.
Bekanntermaßen wird seit vielen Jahren von unabhängigen Wissenschaftlern weltweit darauf
hingewiesen, dass Glyphosat aller Voraussicht nach krebserregende Wirkung zeigt.
Angesichts dieser neuen Erkenntnisse und der großen Gefahr, die vom Bienensterben ausgeht,
muss eine zukunftsfähige Landwirtschaft auf glyphosathaltige Mittel verzichten können.
Auch Gerichte in den USA, wie im August 2018 geschehen, sehen einen Zusammenhang zwischen Krebserkrankungen beim Menschen und häufiger Glyphosatnutzung. Monsanto wurde dort zu 289 Millionen US$ Schadensersatz verurteilt.
Daniela Glasmacher Lothar Keiser
UWG Meerbusch
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