Anträge zu TOP 3 der Sitzung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften am 18.09.2018

Anträge zu TOP 3 der Sitzung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften am 18.09.2018

Sehr geehrter Herr Damblon, die Ratsfraktion Unabhängige Wählergemeinschaft Mehr-Meerbusch stellt folgende

Anträge:

1. Die Bürger werden vor Erarbeitung eines Auslobungstextes durch eine Informationsveranstaltung und durch ein Werkstattverfahren frühzeitig an der Planung beteilig

2. Der Auslobungstext wird erst nach Vorlage des neuen Verkehrs- entwicklungsplans erarbeitet.

3. Der Auslobungstext wird erst nach Vorlage konkreter Zahlen der Rheinbahn zur Kapazitätserweiterung der U76, U74 und U70 erarbeite

4. Grundlage für die Neubebauung soll die vorhandene Siedlungsstruktur sowie deren Besonderheiten sein

5. Es soll ein Gestaltungsplan erarbeitet werden.

6. Das Gebiet für den städtebaulichen Rahmenplan wird um den für nichtig erklärten B-Plan 281 erweitert.

7. Es wird ein Ausgleichsflächenkonzept erarbeitet, wobei die Ausgleichs- flächen innerhalb des Stadtteils Osterath entstehen.

Begründung: Zu 1.

Der  Auslobungstext  soll  in  einem  halbtägigen  Verfahren  zur  Konkretisierung  der

Rahmenbedingungen und der Aufgabenstellung erarbeitet werden.

Deshalb   ist  es  wichtig   zu  wissen,   ob  und  welche   Bebauung  die  Bürger   sich wünschen.

Zu 2.

Im Rahmen eines kooperativen Wettbewerbsverfahrens sollen auch Verkehrsplaner beauftragt werden. Deren Aufgabenstellung erstreckt sich jedoch nur auf den zu erstellenden städtebaulichen Rahmenplan.

Wichtig ist jedoch zu wissen, welche zukünftigen Verkehre im gesamten Stadtgebiet

Meerbusch sich entwickeln werden.

Die Entwicklungsfläche für den städtebaulichen Rahmenplan beträgt ca. 35 ha. Hinzu kommt noch das interkommunale Gewerbegebiet mit 30 ha Fläche. Abzusehen ist, dass sich das interkommunale Gewerbegebiet auf 70 ha, wie von vornherein vorgesehen, entwickeln wird. Die hierbei entstehenden LKW- und PKW-Verkehre sind zu berücksichtigen.

Darüber hinaus entstehen erhebliche zusätzliche LKW-Verkehre durch die expansive

Ansiedlungspolitik der Stadt Krefeld im Krefelder Hafen. Zu nennen sind hier nur:

     Bauhaus, Logistik

     Amazon, Logistik

     Aurora Mühle, größte Mühle Europas

     Caratgas, riesiges Flüssiggaslager

Um Risiken zu verringern, sollen die Tanks für das Flüssiggas mit 1,00 m Erde überdeckt werden.

In diesem Zusammenhang soll nicht unerwähnt bleiben, dass sich in unmittelbarer Nähe der Störbetrieb Compo angesiedelt ist, der dort eine Salpetersäureanlage und ein Tanklager betreibt.

Durch die vorgenannten Industrieansiedlungen entstehen zusätzliche Lkw-Verkehre, die die Straßen in Lank sowie in den Rheingemeinden und später in Strümp und Osterath erheblich belasten werden, hier wenn es zum Bau der K9n kommen sollte.

Diese Verkehre müssen im neuen Verkehrsentwicklungsplan berücksichtigt werden und haben auch Einfluss auf den Umfang der Bebauung.

Zu 3.

In der Sitzung des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses des Rhein-Kreis Neuss vom 12.06.2018 wurde die Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Rhein-Kreises Neuss vorgestellt, hier Einleitung des Beteiligungsverfahrens nach § 9 ÖPNV-Gesetz NRW.

Bei der U 76 soll eine ganztägige Taktverdichtung auf 10 Minuten-Takt vorgenommen werden. Dies ist begrüßenswert. Entscheidend ist aber, dass in den Hauptverkehrszeiten ein 10 Minuten-Takt schon seit langer Zeit existiert. Eine Verbesserung  der  Hauptverkehrszeiten,  hier  dem  wichtigsten  Zeitfenster,  erfolgt jedoch nicht.

Die U 70 und U 74 können die U76 nur geringfügig entlasten. Insbesondere soll die U

70 zusätzliche Haltestellen anfahren. In der Vorlage heißt es wie folgt:

„U   70:   Zusätzliche   Halte   an   den   Haltestellen   Forsthaus,   Kamper  Weg   und

Görgesheide zur Entlastung der vielfach überfüllten U 76“

(s. Anlage)

In dieser Sache soll nicht unerwähnt bleiben, dass in Krefeld-Fischeln entlang der U

76 ein Wohngebiet mit 600 Wohneinheiten entstehen soll. Hierdurch entsteht ein weiterer Druck auf die U76.

Zu 4.

Die Neubebauung hat sich den vorhandenen Wohn- und Lebensräumen anzupassen und nicht umgekehrt. Dies gilt insbesondere für die städtebauliche Dichte.

In den einzelnen Bereichen des Rahmenplans ist auf die erhaltenswerten historischen Gegebenheiten, wie Wege, Plätze und Gebäude, sowie das prägende Orts- und Landschaftsbild Rücksicht zu nehmen. Der dörfliche Charakter der Stadt Meerbusch, der den Charme und Flair Meerbuschs ausmacht, soll erhalten werden.

Zu 5.

Der Rahmenplan soll schon Aussagen zu Raumkanten, Gebäudekubaturen und- Gebäudestellungen machen. Bei einer solch detaillierten Planung, die fast 1:1 in einen Bebauungsplan umgesetzt werden kann, sind aus Aussagen zu einem Gestaltungplan notwendig, der dann als Gestaltungsatzung im Rahmen des B-Plan Verfahrens verabschiedet wird.

Zu 6.

Der Entwurf des B-Plan Nr. 281 wurde den Bürgern am 14.09.2006 vorgestellt, hier einen Tag nach dem Schützenfest in Osterath. Bei der Vorstellung wurde darauf hingewiesen, dass mit dem Bebauungsplan in erster Linie ein Baurecht für die Kreisstraße  K9n  geschaffen  werden  soll.  Die  weitere  Bebauung  sei  nur  ein

„Abfallprodukt“ dieser Planung. Die Planung ist somit schon über 12 Jahre alt. Darüber ist der Bebauungsplan Nr. 281 vom Oberverwaltungsgericht Münster für nichtig erklärt worden.

Vor diesem Hintergrund sollte eine einheitliche Planung für das gesamte Gebiet erfolgen, insbesondere auch hinsichtlich der Verkehrserschließung.

Zu 7.

Bei einer Bebauung in einer Größenordnung von 35 ha genügt nicht lediglich ein Freiflächenkonzept zu erarbeiten. Bei der Versiegelung solch großer Freiräume, hier Wiesen und Äcker, müssen Ausgleichsflächen geschaffen werden, was auch das BauGB vorschreibt. Denknotwendig müssen diese Flächen auch im Stadtteil Osterath entstehen, da dort entsprechende Flächen verloren gehen.

Heinrich P. Weyen                                 Daniela Glasmacher

Ratsmitglied                                           Fraktionsvorsitzende


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